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Ein in Leverkusen bereits zugelassenes Fahrzeug soll auf einen anderen Halter umgeschrieben werden (innerhalb Leverkusens).
Ist das Fahrzeug noch zugelassen, kann das bisherige Kennzeichen beibehalten werden. Sie können sich jedoch auch ein Wunschkennzeichen zuteilen lassen. Dann müssen die bisherigen Kennzeichenschilder vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie: Sobald das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wurde, besteht kein Anspruch auf Beibehaltung des letzten Kennzeichens.
Weitere Informationen Wunschkennzeichen online